Landessozialgericht NRW, 2023-08-17, L 9 SO 519/21

L 9 SO 519/21Sozialversicherungsgericht17.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 519/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-17

Aktenzeichen: L 9 SO 519/21

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0817.L9SO519.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 16.11.2021 geändert.

Die Klage wird abgewiesen, soweit der Kläger Heizkosten iHv mehr als 40 €/Monat begehrt. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Beklagte hat dem Kläger auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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