Landessozialgericht NRW, 2023-08-08, L 9 SO 173/23 NZB und L 9 SO 172/23 ER

L 9 SO 173/23 NZB und L 9 SO 172/23 ERSozialversicherungsgericht08.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 173/23 NZB und L 9 SO 172/23 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-08

Aktenzeichen: L 9 SO 173/23 NZB und L 9 SO 172/23 ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0808.L9SO173.23NZB.UND.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 14.03.2023 wird zurückgewiesen.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Kosten sind nicht zu erstatten.

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