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L 9 SO 173/23 NZB und L 9 SO 172/23 ER•Landessozialgericht NRW, 2023-08-08, L 9 SO 173/23 NZB und L 9 SO 172/23 ER
L 9 SO 173/23 NZB und L 9 SO 172/23 ERSozialversicherungsgericht08.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-08
Aktenzeichen: L 9 SO 173/23 NZB und L 9 SO 172/23 ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0808.L9SO173.23NZB.UND.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 14.03.2023 wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Kosten sind nicht zu erstatten.
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