Landessozialgericht NRW, 2023-07-24, L 3 R 167/23 B ER

L 3 R 167/23 B ERSozialversicherungsgericht24.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 3 R 167/23 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-07-24

Aktenzeichen: L 3 R 167/23 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0724.L3R167.23B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin zu 1) gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 10.02.2023 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin zu 1) trägt auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers im Beschwerdeverfahren.

Im Übrigen haben die Beteiligten einander außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.

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