Landessozialgericht NRW, 2023-07-20, L 6 AS 1299/22

L 6 AS 1299/22Sozialversicherungsgericht20.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 6 AS 1299/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-07-20

Aktenzeichen: L 6 AS 1299/22

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0720.L6AS1299.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 10.08.2022 geändert. Der Überprüfungsbescheid vom 09.10.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.10.2020 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, den Bescheid vom 30.03.2020 zurückzunehmen.

Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtzügen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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