Landessozialgericht NRW, 2023-06-21, L 8 BA 160/21

L 8 BA 160/21Sozialversicherungsgericht21.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 BA 160/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-06-21

Aktenzeichen: L 8 BA 160/21

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0621.L8BA160.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 17.09.2021 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu 8/9, die Beklagte zu 1/9, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese Kosten selbst tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 93.198,14 Euro festgesetzt.

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