Landessozialgericht NRW, 2023-06-15, L 6 AS 791/22

L 6 AS 791/22Sozialversicherungsgericht15.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 6 AS 791/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-06-15

Aktenzeichen: L 6 AS 791/22

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0615.L6AS791.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 27.04.2022 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Kostenentscheidung wird aufgehoben, soweit den Klägern zu 1 und zu 2 Verschuldenskosten i. H. v. 300 € auferlegt worden sind.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.