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L 6 AS 138/22•Landessozialgericht NRW, 2023-06-15, L 6 AS 138/22
L 6 AS 138/22Sozialversicherungsgericht15.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-15
Aktenzeichen: L 6 AS 138/22
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0615.L6AS138.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 16.12.2021 wird als unzulässig verworfen.
Der Beklagte trägt die Kosten auch im Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 18.451,06 € festgesetzt.
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