Landessozialgericht NRW, 2023-06-15, L 6 AS 138/22

L 6 AS 138/22Sozialversicherungsgericht15.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 6 AS 138/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-06-15

Aktenzeichen: L 6 AS 138/22

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0615.L6AS138.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 16.12.2021 wird als unzulässig verworfen.

Der Beklagte trägt die Kosten auch im Berufungsverfahren.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 18.451,06 € festgesetzt.

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