Landessozialgericht NRW, 2023-06-06, L 9 SO 37/23 KL

L 9 SO 37/23 KLSozialversicherungsgericht06.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 37/23 KL — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-06-06

Aktenzeichen: L 9 SO 37/23 KL

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0606.L9SO37.23KL.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9

Tenor

1. Die „Anträge auf Bürgergeld“ werden zurückgewiesen.

2. Die Gehörsrügen werden als unzulässig verworfen.

3. Kosten sind nicht zu erstatten.

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