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L 7 AS 508/23 B ER•Landessozialgericht NRW, 2023-05-24, L 7 AS 508/23 B ER
L 7 AS 508/23 B ERSozialversicherungsgericht24.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-24
Aktenzeichen: L 7 AS 508/23 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0524.L7AS508.23B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 03.03.2023 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
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