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L 3 R 1012/21•Landessozialgericht NRW, 2023-05-24, L 3 R 1012/21
L 3 R 1012/21Sozialversicherungsgericht24.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-24
Aktenzeichen: L 3 R 1012/21
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0524.L3R1012.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 11.10.2021 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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