Landessozialgericht NRW, 2023-05-22, L 8 R 488/22

L 8 R 488/22Sozialversicherungsgericht22.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 488/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-05-22

Aktenzeichen: L 8 R 488/22

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0522.L8R488.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 27.04.2022 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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