Landessozialgericht NRW, 2023-05-03, L 11 KA 3/22

L 11 KA 3/22Sozialversicherungsgericht03.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 3/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-03

Aktenzeichen: L 11 KA 3/22

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0503.L11KA3.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 3. September 2018 geändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 47.258,03 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 3. September 2018 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 58.419,27 € festgesetzt.

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