Landessozialgericht NRW, 2023-04-27, L 9 SO 209/21

L 9 SO 209/21Sozialversicherungsgericht27.04.2023

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 209/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-04-27

Aktenzeichen: L 9 SO 209/21

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0427.L9SO209.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 29.04.2021 geändert.

Die Beklagte wird unter Änderung ihres Bescheides vom 28.11.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.07.2019 verurteilt, vom 01.01.2019 bis zum 30.04.2019 einen Mehrbedarf für die Warmwassererzeugung in Höhe von 54,31 € pro Monat und vom 01.05.2019 bis 31.12.2019 in Höhe von 55,48 € pro Monat zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Beklagte hat dem Kläger im Berufungsverfahren 50% der notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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