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L 6 AS 947/22•Landessozialgericht NRW, 2023-04-06, L 6 AS 947/22
L 6 AS 947/22Sozialversicherungsgericht06.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-06
Aktenzeichen: L 6 AS 947/22
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0406.L6AS947.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6
Auf die Berufung des Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 09.12.2021 aufgehoben.
Die Klagen werden abgewiesen.
Die Beteiligten haben einander in beiden Rechtszügen keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
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