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L 3 R 143/22•Landessozialgericht NRW, 2023-03-31, L 3 R 143/22
L 3 R 143/22Sozialversicherungsgericht31.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-31
Aktenzeichen: L 3 R 143/22
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0331.L3R143.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 10.01.2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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