Landessozialgericht NRW, 2023-03-29, L 8 BA 53/21 B ER

L 8 BA 53/21 B ERSozialversicherungsgericht29.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 BA 53/21 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-29

Aktenzeichen: L 8 BA 53/21 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0329.L8BA53.21B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 17.01.2021 geändert.

Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 07.11.2019 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des einstweiligen Rechtschutzverfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.063,50 Euro festgesetzt.

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