Landessozialgericht NRW, 2023-03-16, L 8 R 997/17

L 8 R 997/17Sozialversicherungsgericht16.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 997/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-16

Aktenzeichen: L 8 R 997/17

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0316.L8R997.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.04.2017 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese Kosten selbst zu tragen haben.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

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