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L 8 BA 132/19•Landessozialgericht NRW, 2023-03-15, L 8 BA 132/19
L 8 BA 132/19Sozialversicherungsgericht15.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-15
Aktenzeichen: L 8 BA 132/19
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0315.L8BA132.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 24.04.2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen haben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 18.795,74 Euro festgesetzt.
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