Landessozialgericht NRW, 2023-02-24, L 21 R 885/20

L 21 R 885/20Sozialversicherungsgericht24.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 21 R 885/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-24

Aktenzeichen: L 21 R 885/20

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0224.L21R885.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 16.9.2020 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch im Berufungsverfahren.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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