Landessozialgericht NRW, 2023-02-01, L 9 SO 338/22 B ER

L 9 SO 338/22 B ERSozialversicherungsgericht01.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 338/22 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-01

Aktenzeichen: L 9 SO 338/22 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0201.L9SO338.22B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 28.09.2022 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin hat der Antragstellerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.

Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt und Rechtsanwalt B., U., beigeordnet.

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