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L 12 SO 231/22•Landessozialgericht NRW, 2023-01-25, L 12 SO 231/22
L 12 SO 231/22Sozialversicherungsgericht25.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-25
Aktenzeichen: L 12 SO 231/22
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0125.L12SO231.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 23.03.2022 geändert und der Bescheid der Beklagten vom 16.01.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.01.2021 aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird zugelassen.
Der endgültige Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
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