Landessozialgericht NRW, 2023-01-19, L 9 SO 525/21

L 9 SO 525/21Sozialversicherungsgericht19.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 525/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-19

Aktenzeichen: L 9 SO 525/21

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0119.L9SO525.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 16.11.2021 wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts geändert. Die Beklagte wird unter entsprechender Änderung der Bescheide vom 03.02.2020 und 12.10.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.05.2021 verurteilt, dem Kläger für das Jahr 2020 monatlich Kosten der Unterkunft und Heizung iHv insgesamt 559,50 € zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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