Landessozialgericht NRW, 2023-01-17, L 2 AS 59/20

L 2 AS 59/20Sozialversicherungsgericht17.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 AS 59/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-17

Aktenzeichen: L 2 AS 59/20

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0117.L2AS59.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird der Tenor des Urteils des Sozialgerichts R. vom 10.12.2019 ergänzt: Die Aufhebung und Erstattung für den Monat Januar 2017 beschränkt sich auf 386,66 Euro. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Außergerichtlichen Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.