Landessozialgericht NRW, 2023-01-12, L 11 KA 9/21 B ER

L 11 KA 9/21 B ERSozialversicherungsgericht12.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 9/21 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-12

Aktenzeichen: L 11 KA 9/21 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0112.L11KA9.21B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 15. Januar 2021 geändert.

Der Antrag des Antragstellers auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Vollziehung des Bescheides der Antragsgegnerin vom 18. Oktober 2019 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.055,15 Euro festgesetzt.

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