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L 9 SO 427/21•Landessozialgericht NRW, 2022-12-15, L 9 SO 427/21
L 9 SO 427/21Sozialversicherungsgericht15.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-15
Aktenzeichen: L 9 SO 427/21
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:1215.L9SO427.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 28.09.2021 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, die Kosten für die von September 2019 bis Dezember 2019 durchgeführte Petö-Therapie iHv insgesamt 1.170 € zu übernehmen.
Die Beklagte hat die Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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