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L 9 SO 240/21•Landessozialgericht NRW, 2022-12-15, L 9 SO 240/21
L 9 SO 240/21Sozialversicherungsgericht15.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-15
Aktenzeichen: L 9 SO 240/21
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:1215.L9SO240.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 30.04.2021 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat der Klägerin auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
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