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L 8 BA 47/21•Landessozialgericht NRW, 2022-12-14, L 8 BA 47/21
L 8 BA 47/21Sozialversicherungsgericht14.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-14
Aktenzeichen: L 8 BA 47/21
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:1214.L8BA47.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom02.03.2021 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahmeder außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 48.335,50 Euro festgesetzt.
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