Landessozialgericht NRW, 2022-12-14, L 8 BA 47/21

L 8 BA 47/21Sozialversicherungsgericht14.12.2022

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 BA 47/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-14

Aktenzeichen: L 8 BA 47/21

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:1214.L8BA47.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom02.03.2021 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahmeder außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 48.335,50 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.