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L 8 BA 159/19•Landessozialgericht NRW, 2022-12-14, L 8 BA 159/19
L 8 BA 159/19Sozialversicherungsgericht14.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-14
Aktenzeichen: L 8 BA 159/19
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:1214.L8BA159.19.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 8. Senat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 11.4.2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese Kosten selbst zu tragen haben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
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