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L 11 KA 7/21•Landessozialgericht NRW, 2022-12-07, L 11 KA 7/21
L 11 KA 7/21Sozialversicherungsgericht07.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-07
Aktenzeichen: L 11 KA 7/21
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:1207.L11KA7.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 9. Dezember 2020 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt im Berufungsrechtzug die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 1) bis 7), die ihre Kosten selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 60.000,00 € festgesetzt.
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