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L 2 AS 1269/22 B ER•Landessozialgericht NRW, 2022-11-15, L 2 AS 1269/22 B ER
L 2 AS 1269/22 B ERSozialversicherungsgericht15.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-15
Aktenzeichen: L 2 AS 1269/22 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:1115.L2AS1269.22B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 28.07.2022 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
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