Landessozialgericht NRW, 2022-11-15, L 2 AS 1269/22 B ER

L 2 AS 1269/22 B ERSozialversicherungsgericht15.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 AS 1269/22 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-15

Aktenzeichen: L 2 AS 1269/22 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:1115.L2AS1269.22B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 28.07.2022 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.