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L 9 SO 543/21•Landessozialgericht NRW, 2022-11-08, L 9 SO 543/21
L 9 SO 543/21Sozialversicherungsgericht08.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-08
Aktenzeichen: L 9 SO 543/21
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:1108.L9SO543.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 02.12.2021 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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