Landessozialgericht NRW, 2022-11-02, L 9 SO 241/22 B

L 9 SO 241/22 BSozialversicherungsgericht02.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 241/22 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-02

Aktenzeichen: L 9 SO 241/22 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:1102.L9SO241.22B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Erinnerungsführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 23.06.2022 geändert.

Die dem Rechtsanwalt zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf 373,07 € festgesetzt.

Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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