Landessozialgericht NRW, 2022-10-25, L 9 SO 32/22 B ER

L 9 SO 32/22 B ERSozialversicherungsgericht25.10.2022

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 32/22 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-10-25

Aktenzeichen: L 9 SO 32/22 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:1025.L9SO32.22B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 13.01.2022 geändert. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, vorläufig die ungedeckten Heimpflegekosten der Antragstellerin für ihre vollstationäre Unterbringung im Haus des B-Pflegezentrum-Pflegeheims P in U ab Dezember 2021 bis zu einer Entscheidung des Sozialgerichts in der Hauptsache – längstens bis zum 30.09.2023 – nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu übernehmen.

Der Antragsgegner hat der Antragstellerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.

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