Landessozialgericht NRW, 2022-09-09, L 3 R 359/18

L 3 R 359/18Sozialversicherungsgericht09.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 3 R 359/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-09-09

Aktenzeichen: L 3 R 359/18

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0909.L3R359.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 17.04.2018 wird als unzulässig verworfen.

Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.