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L 9 SO 403/20•Landessozialgericht NRW, 2022-09-08, L 9 SO 403/20
L 9 SO 403/20Sozialversicherungsgericht08.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-08
Aktenzeichen: L 9 SO 403/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0908.L9SO403.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 13.10.2020 geändert.
Die Beklagte wird unter Änderung der Bescheide vom 25.01.2017 und vom 23.02.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.11.2017 verurteilt, der Klägerin im Zeitraum 01.02.2017 bis zum 20.04.2017 Kosten für Unterkunft und Heizung iHv 61% der Gesamtkosten zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte hat der Klägerin in beiden Instanzen ein Viertel der notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
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