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L 21 AS 178/22 B ER•Landessozialgericht NRW, 2022-09-08, L 21 AS 178/22 B ER
L 21 AS 178/22 B ERSozialversicherungsgericht08.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-08
Aktenzeichen: L 21 AS 178/22 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0908.L21AS178.22B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Senat
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 12.1.2022 geändert und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.
Außergerichtliche Kosten des Antragstellers sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe gewährt und Rechtsanwalt M aus E beigeordnet.
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