Landessozialgericht NRW, 2022-09-08, L 12 SO 430/21 NZB

L 12 SO 430/21 NZBSozialversicherungsgericht08.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 SO 430/21 NZB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-09-08

Aktenzeichen: L 12 SO 430/21 NZB

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0908.L12SO430.21NZB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Köln vom 08.10.2021 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.568,90 Euro festgesetzt.

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