Landessozialgericht NRW, 2022-09-07, L 3 R 514/21

L 3 R 514/21Sozialversicherungsgericht07.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 3 R 514/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-07

Aktenzeichen: L 3 R 514/21

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0907.L3R514.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 26.05.2021 aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass das beim Sozialgericht Dortmund ursprünglich unter dem Aktenzeichen S 34 R 2477/18 geführte Verfahren fortzusetzen ist.

Die Kostenentscheidung bleibt der Endendscheidung vorbehalten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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