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L 12 AS 1353/21•Landessozialgericht NRW, 2022-08-31, L 12 AS 1353/21
L 12 AS 1353/21Sozialversicherungsgericht31.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-31
Aktenzeichen: L 12 AS 1353/21
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0831.L12AS1353.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24.06.2021 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 2) in beiden Rechtszügen zu 5%. Im Übrigen findet keine Kostenerstattung statt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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