Landessozialgericht NRW, 2022-07-28, L 2 R 38/20

L 2 R 38/20Sozialversicherungsgericht28.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 R 38/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-28

Aktenzeichen: L 2 R 38/20

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0728.L2R38.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 02.12.2019 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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