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L 9 BK 6/22 B•Landessozialgericht NRW, 2022-07-20, L 9 BK 6/22 B
L 9 BK 6/22 BSozialversicherungsgericht20.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-20
Aktenzeichen: L 9 BK 6/22 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0720.L9BK6.22B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Auf die Beschwerde des Erinnerungsführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 04.02.2022 geändert. Die dem Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung wird auf 593,81 € festgesetzt.
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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