Landessozialgericht NRW, 2022-07-13, L 8 BA 80/21 B ER

L 8 BA 80/21 B ERSozialversicherungsgericht13.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 BA 80/21 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-13

Aktenzeichen: L 8 BA 80/21 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0713.L8BA80.21B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 11.6.2021 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.455,45 Euro festgesetzt.

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