projekte
L 9 SO 151/22•Landessozialgericht NRW, 2022-06-30, L 9 SO 151/22
L 9 SO 151/22Sozialversicherungsgericht30.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-30
Aktenzeichen: L 9 SO 151/22
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0630.L9SO151.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 04.04.2022 wird verworfen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.