Landessozialgericht NRW, 2022-06-23, L 6 AS 120/17

L 6 AS 120/17Sozialversicherungsgericht23.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 6 AS 120/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-23

Aktenzeichen: L 6 AS 120/17

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0623.L6AS120.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 01.12.2016 geändert. Der Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 19.02.2015 in der Fassung der Änderungsbescheide vom 24.03.2015 und 17.06.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.07.2015 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 11.08.2015 verurteilt, der Klägerin für die Monate Juli und August 2015 weitere Leistungen für die Kosten der Unterkunft i.H.v. monatlich 51 € zu gewähren.

Der Beklagte trägt 60 % der außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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