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L 12 SO 96/22•Landessozialgericht NRW, 2022-06-15, L 12 SO 96/22
L 12 SO 96/22Sozialversicherungsgericht15.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-15
Aktenzeichen: L 12 SO 96/22
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0615.L12SO96.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Auf die Berufung der Kläger wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 26.01.2022 aufgehoben und festgestellt, dass der Rechtsstreit S 3 SO 728/18 nicht durch Klagerücknahme beendet ist.
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens – an das Sozialgericht Duisburg zurückverwiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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