Landessozialgericht NRW, 2022-06-15, L 12 SO 96/22

L 12 SO 96/22Sozialversicherungsgericht15.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 SO 96/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-15

Aktenzeichen: L 12 SO 96/22

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0615.L12SO96.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 26.01.2022 aufgehoben und festgestellt, dass der Rechtsstreit S 3 SO 728/18 nicht durch Klagerücknahme beendet ist.

Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens – an das Sozialgericht Duisburg zurückverwiesen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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