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L 7 AS 326/21•Landessozialgericht NRW, 2022-06-03, L 7 AS 326/21
L 7 AS 326/21Sozialversicherungsgericht03.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-03
Aktenzeichen: L 7 AS 326/21
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0603.L7AS326.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 10.12.2020 wird als unzulässig verworfen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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