Landessozialgericht NRW, 2022-06-03, L 7 AS 326/21

L 7 AS 326/21Sozialversicherungsgericht03.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 326/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-03

Aktenzeichen: L 7 AS 326/21

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0603.L7AS326.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 10.12.2020 wird als unzulässig verworfen.

Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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