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L 11 KR 202/22 B KH•Landessozialgericht NRW, 2022-05-24, L 11 KR 202/22 B KH
L 11 KR 202/22 B KHSozialversicherungsgericht24.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-24
Aktenzeichen: L 11 KR 202/22 B KH
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0524.L11KR202.22B.KH.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 22. Februar 2022 aufgehoben. Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist zulässig.
Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte. Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird endgültig auf 4.368,30 € festgesetzt.
Die Beschwerde wird nicht zugelassen.
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