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L 8 R 974/17•Landessozialgericht NRW, 2022-05-09, L 8 R 974/17
L 8 R 974/17Sozialversicherungsgericht09.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-09
Aktenzeichen: L 8 R 974/17
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0509.L8R974.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 15.9.2017 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen tragen die Klägerin zu 9/10 und die Beklagte zu 1/10 jeweils mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 30.642,50 Euro festgesetzt.
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