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L 6 AS 215/22 B ER•Landessozialgericht NRW, 2022-04-28, L 6 AS 215/22 B ER
L 6 AS 215/22 B ERSozialversicherungsgericht28.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-28
Aktenzeichen: L 6 AS 215/22 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0428.L6AS215.22B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 06.01.2022 wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt U wird abgelehnt.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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