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L 8 R 83/22 WA•Landessozialgericht NRW, 2022-04-06, L 8 R 83/22 WA
L 8 R 83/22 WASozialversicherungsgericht06.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-06
Aktenzeichen: L 8 R 83/22 WA
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0406.L8R83.22WA.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Die Wiederaufnahmeklage des Klägers gegen das Urteil des Senates vom 30.11.2018 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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